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   BGH, 17.05.1960 - VI ZR 90/59   

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https://dejure.org/1960,1156
BGH, 17.05.1960 - VI ZR 90/59 (https://dejure.org/1960,1156)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1960 - VI ZR 90/59 (https://dejure.org/1960,1156)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1960 - VI ZR 90/59 (https://dejure.org/1960,1156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1960, 505
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 29.03.2011 - 6 U 66/10

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Nichtduldung des

    Sind nur zwei Beteiligte, nämlich der Boykottierer und der Boykottierte, vorhanden, handelt es sich um eine "Sperre", nämlich den Abbruch einer bestehenden Geschäftsbeziehung (sog. "Abkehr" bzw. "einfacher Boykott", vgl. BGH GRUR 1960, 505).
  • BGH, 07.12.1976 - VI ZR 272/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Umfang der

    Danach kann die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Meinungs- und Pressefreiheit zwar eine scharfe, unter Umständen auch eine übersteigerte Kritik an der Person des Kritisierten rechtfertigen, nicht aber einen polemischen Ausfall, der wie der vorliegende selbst nach den Maßstäben einer sich als aggressiv verstehenden Presse nur zu erklären ist durch die Absicht, nicht mehr nur anzuprangern, sondern zu beleidigen (Senatsurteile vom 17. Mai 1960 - VI ZR 90/59 = LM BGB § 823 (Bd) Nr. 5; vom 25. Mai 1971 - VI ZR 26/70 = LM BGB § 847 Nr. 42; vom 18. Juni 1974 - VI ZR 16/73 - a.a.O.).
  • BGH, 12.03.1965 - KZR 8/63

    Einstellung der Milchlieferung von Milcherzeugern wegen fehlender

    Gelegentlich wird auch die "Abkehr" (vgl. BGB-RGRK 11. Aufl. § 826 Anm. 60) oder "Sperre", nämlich der Abbruch einer bestehenden Geschäftsverbindung durch einen einzelnen Gewerbetreibenden, als "einfacher Boykott" bezeichnet, obwohl hier nur ein Zweiparteienverhältnis vorliegt (vgl. BGH GRUR 1960, 505, 507 - Inseratensperre; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 9. Aufl. § 1 UWG Anm. 157 und 174).
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